Schmerzbehandlung / Gutartige Erkrankungen

Auch für viele gutartige bzw. degenerative Erkrankungen ( z.B. Arthrose, Fersensporn, Tennisellenbogen oder Schultersteife) und zur Behandlung von chronischen Schmerzen kann eine Strahlentherapie in geringer Dosierung sehr hilfreich sein und führt in den meisten Fällen zu einer deutlichen und anhaltenden Linderung der Beschwerden. Daneben wird die Strahlentherapie bei gutartigen Erkrankungen zur Vermeidung von Narbenwülsten, postoperativen Verkalkungen, immunologisch bedingten Sehnenverkürzungen und weiteren Erkrankungen eingesetzt.

Mit niedrig dosierter Bestrahlung können vor allem schmerzhafte Erkrankungen des Bewegungsapparates behandelt werden. Die Strahlentherapie wird als effektive Schmerztherapie eingesetzt, wenn anderen Schmerztherapien wie Akupunktur, Krankengymnastik oder die Einnahme von Medikamenten nicht den gewünschten Erfolg erzielen konnten.

Strahlentherapie als Schmerztherapie ist eine von den Krankenkassen anerkannte Therapieform. Die Kosten für die Schmerzbestrahlung und die Bestrahlung von gutartigen Erkrankungen werden von den gesetzlichen und auch privaten Krankenkassen übernommen. Man benötigt nur eine Überweisung vom behandelnden Orthopäden oder vom Hausarzt zur Strahlentherapie. Die Gesamtdosis ist viel geringer als die eingesetzte Dosis bei der Tumorbehandlung. In der Regel benötigt man zur Schmerzbehandlung 6 Bestrahlungssitzungen, zwei Mal pro Woche.